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MediationWas ist Mediation?
(es erläutert Marlies Horn, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin)
Wenn Partner einer ehelichen oder nichtehelichen Gemeinschaft sich trennen, ist dies fast immer mit Gefühlen wie Wut, Trauer oder Enttäuschung verbunden; gleichzeitig sind aber die Folgen der Trennung wie Unterhaltsansprüche, Vermögensverteilung, der Aufenthalt und die Sorge für die Kinder zu regeln und selten besteht hierüber Einigkeit. Mediation ist eine - im Gegensatz zur bisherigen streitigen Scheidung vor Gericht mit einer Entscheidung durch einen Dritten, den Richter - andere Methode der Konfliktbearbeitung. Unter der Regie eines neutralen Vermittlers, des Mediators, versuchen die Konfliktparteien, miteinander eine Lösung zu erarbeiten. Der Mediator hilft den Parteien, trotz der mit der Trennung verbundenen Gefühle wie Wut oder Enttäuschung sachlich und fair miteinander zu reden.
Wozu eine neue Methode der Konfliktbewältigung?
Mediation ist meist schneller und kostengünstiger als eine streitige Scheidung. Durch eine von den Parteien gemeinsam getroffene Vereinbarung entspannt sich die Situation zwischen den Parteien. Jedem fällt es in der Regel schwerer, eine vom Gericht auferlegte Entscheidung zu akzeptieren; die selber im Rahmen der Mediation verfasste Regelung kann leichter akzeptiert und damit auch eingehalten werden. Im Rahmen einer streitigen Scheidung können nur vom Gesetz vorgesehene Ziele verfolgt werden. Im Rahmen der Mediation werden die Gestaltungsmöglichkeiten vielfäliger. Nicht ein fremder Dritter - der Richter - entscheidet, sondern die Parteien selber behalten die Verantwortung für das Geschehen.
Mediation und Unterhaltsverzug
Bei der Durchführung von Mediation kann sich folgendes Problem ergeben:
Grundsätzlich ist Unterhalt erst ab Aufforderung einer Zahlung hierauf bzw. zur Auskunftserteilung über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen zu zahlen. Begeben sich Ehegatten in eine Mediation, wird in der Regel keine solche förmliche Aufforderung zur Unterhaltszahlung erfolgen. Scheitert also die Mediation, könnte dies zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit führen. Nun hat aber das AG Itzehoe (nachzulesen in FamRZ 2004, 58 f) entschieden, daß bereits das Verhandeln über den zu zahlenden Unterhalt im Rahmen einer Mediation dazu führt, daß es keiner weiteren förmlichen Mahnung mehr bedarf, eben weil der Unterhaltsschuldner sich der Unterhaltsverpflichtung offensichtlich bewußt ist, da er ansonsten an einer Mediation zur Klärung eben dieser Forderungen nicht teilnehmen würde. Ehegatten verlieren also nach diesem Urteil ihren Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit nicht, wenn sie an einer Mediation teilnehmen - auch wenn sie nicht förmlich hierzu mahnen.
Achtung! Kosten der Mediation können steuerlich absetzbar sein, wenn das Ergebnis in einem notariellen Vertrag festgehalten und die Ehe anschließend geschieden wird (Finanzministerium Niedersachsen, Erlass S 2284-264-35)
Die Mediation wird in unserem Büro durch Frau RAin Marlies Horn geleitet, sie ist ausgebildete Mediatorin. Auf Wunsch kann die Mediation auch durch ein Team bestehend aus Frau RAin Horn und Frau Petra Kleefuß, systemische psychologische Beraterin, durchgeführt werden. www.carpe.vitam.eu
Letzte Änderung: 01.10.2008
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